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BFB Website Hintergrund

FRAGEN & ANTWORTEN

Sieh dir gerne unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen an.

Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird?

Dann schreibe uns gerne eine E-Mail an: info@bfb-institut.de

  • Braucht man eine bestimmte Grundausbildung, um BFB bindungsorientierte/r Familienbegleiter*in® zu werden?"
    Nein, es ist keine bestimmte Grundausbildung nötig.
  • Kann man die Ausbildung auch in Teilen buchen oder nur die Prüfung buchen, wenn man schon Stillberaterin o.ä. ist?"
    Nein. Die Ausbildung zur/zum BFB bindungsorientierten Familienbegleiterin® ist nur als Ganzes zu absolvieren.
  • Wie viele Plätze gibt es pro Lehrgang?
    Es können maximal 30 Personen pro Lehrgang angenommen werden.
  • Gilt bei den Präsenzwochenenden die 2G-Plus-Regel?
    Eine Teilnahme an den Präsenzwochenenden ist nur möglich, wenn die Teilnehmerin vollständig geimpft und getestet ist. Dies sollte für die Bewerbung berücksichtigt werden.
  • Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe oder nicht alle anderen Voraussetzungen für das Zertifikat erfülle?"
    Bei Nichtbestehen gibt es die Möglichkeit, die Prüfung an einem der nächsten Lehrgänge am entsprechenden Prüfungsort zu wiederholen. Die Gebühr für die Wiederholung einer Prüfung beträgt 250,00 €. Die Abschlussprüfungen können ein mal wiederholt werden. Werden die Abschlussprüfungen zwei mal nicht bestanden, muss die gesamte Ausbildung kostenpflichtig wiederholt werden.
  • Darf man sich für mehrere Standorte bewerben?
    Ja, wir teilen dann im Falle einer Zusage zu.
  • Wieviel kostet die Ausbildung?
    Die Kosten der Ausbildung werden 2023 4.290 € betragen. Es kommt keine Umsatzsteuer hinzu, da das Institut als Bildungseinrichtung anerkannt ist, § 4 Nr. 21 UStG. In dem Preis enthalten sind die Ausbildungsunterlagen, die kompletten Inhalte der Ausbildung (inklusive Zoom-Fachvorträge des Expertinnenteams), die Prüfung (mündliche und schriftliche Prüfung) sowie die Präsenzwochenenden (inklusive Verpflegung während der Vortragszeiten sowie einem gemeinsamen Abendessen am ersten Wochenende; exklusive Übernachtungskosten).
  • Kann ich die Kosten für die Ausbildung von der Steuer absetzen?
    Ja. Aus- und Fortbildungskosten sind absetzbar. Du erhältst von uns eine Rechnung, die du beim Finanzamt als Beleg einreichen kannst.
  • Was passiert, wenn man die Ausbildung doch nicht antreten kann (bei Krankheit o.ä.)?"
    Du kannst bis 6 Wochen vor Zusendung der Kursmaterialien vom Vertrag zurücktreten. Wir haben dann Anspruch auf 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass man für den Fall einer unvorhergesehenen Nicht-Teilnahme vorsorglich eine Rücktrittsversicherung abschließen kann, um den eigenen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. Informiere dich gerne über so genannte Seminarversicherungen.
  • Ist eine Teilnahme an den Präsenzwochenenden verpflichtend?
    Ja. Eine Teilnahme an den Wochenenden ist verpflichtend. Im Falle von Krankheit (nachgewiesen durch ärztliches Attest) am ersten Präsenzwochenende, können wichtige Inhalte nach Absprache online zur Verfügung gestellt werden. Ein Wechsel in einen anderen Lehrgang ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Bei einer Nicht-Teilnahme am zweiten Wochenende, muss die schriftliche Prüfung an einem anderen Standort geschrieben werden.
  • Kann ich mein Kind zu den Präsenzwochenenden mitnehmen?
    Natürlich dürfen Babys und Kinder in den Pausen und zwischendurch jederzeit gefüttert/gestillt werden und mit einer Betreuungsperson in unseren Tagungshotels verweilen. Bei den Vorträgen und während der Unterrichtszeiten können die Kinder jedoch nicht im Raum sein. Wir werden genügend Pausen einplanen und flexibel reagieren. Die Erfahrung zeigt, dass das alles sehr entspannt abläuft.
  • Muss ich an allen Online-Terminen verpflichtend teilnehmen?
    Die Online Termine (erster Zoom-Call zu Beginn der Ausbildung, Fragerunde, Fachvorträge der Expertinnen) sind verpflichtend. Die Termine werden bereits frühzeitig im Vorfeld der Ausbildung bekannt gegeben. Für die Fachvorträge der Expertinnen wird es im Jahre 2023 Auswahltermine geben. Sollte in Ausnahmefällen die Teilnahme an einem Online-Termin nicht möglich sein, finden wir hier individuell eine Lösung. Die Termine für das Mentoring und die mündliche Prüfung können selbst gewählt werden. Wir möchten unseren Teilnehmer*innen die größtmögliche Flexibilität neben ggf. Familie und / oder Job ermöglichen.
  • Kann man auch vom Ausland aus an der Ausbildung teilnehmen?
    Das ist generell kein Problem. Die Anwesenheit an den Präsenzwochenenden ist aber verpflichtend, sodass dafür nach Deutschland gereist werden muss. Außerdem sollte man vorab eigenständig prüfen, ob man mit dem Zertifikat in dem betreffenden Land arbeiten darf oder ob es dort speziellere Regelungen gibt.
  • Kann man auch in Österreich mit dem Zertifikat arbeiten?
    Nein. Österreich erkennt die Ausbildung derzeit nicht an.
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