
FRAGEN & ANTWORTEN
Sieh dir gerne unsere Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen an.
Hast du eine Frage, die hier nicht beantwortet wird?
Dann schreibe uns gerne eine E-Mail an: info@bfb-institut.de
In der Regel ja. Aus- und Fortbildungskosten sind absetzbar. Du erhältst von uns eine Rechnung, die du beim Finanzamt als Beleg einreichen kannst.
Wir sind nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als Ausbildungsinstitut für die BFB- und FSL-Lehrgänge anerkannt. Das hat steuerliche Folgen, sodass wir keine Umsatzsteuer abführen müssen (und ihr euch diese entsprechend sparen könnt). Es ist aber keine staatliche Zertifizierung. Eine solche gibt es in den Bereichen der Still-, Schlaf- und Beikostberatung nicht.
Entsprechend macht das BFB- und FSL-Zertifikat nach außen hin sichtbar, dass ihr eine umfassende, seriöse und evidenzbasierte Ausbildung abgeschlossen habt und dazu in der Lage seid, Familien bindungsorientiert und mit aktuellem Fachwissen zu beraten.
Das BFB Institut ist außerdem seit September 2023 Mitglied der https://www.nationalestillfoerderung.de.
Natürlich nicht. Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von Geschlecht und/oder Pronomen.
Nein. Dies würden wir unseren Teilnehmer*innen niemals vorschreiben wollen, da dieses Thema vielschichtig ist, in den individuellen privaten Lebensbereich fällt und für eine professionelle Tätigkeit keine Grundvoraussetzung ist.
Ja.
Wir haben strenge Richtlinien und in unseren AGB geregelt, dass bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen den WHO-Kodex das Zertifikat für BFB und FSL jeweils nachträglich aberkannt werden kann. Alle unsere Dozent*innen müssen WHO-Kodex-konform arbeiten und uns dies versichern.
Wir unterstützen viele Gesellschaften, die direkt oder indirekt mit der Stillförderung zu tun haben.
Das BFB Institut ist seit September 2023 Mitglied der https://www.nationalestillfoerderung.de.
Wir nehmen das nicht mehr (wie in den Vorjahren) als Voraussetzung für die Teilnahme an den Präsenztagen, da Corona kein gesellschaftliches Problem mehr ist und es auch in Einzelfällen medizinische Gründe gibt, nicht oder nur einmal geimpft zu sein.
Aber: Wir sind sehr klar in der Haltung, dass Impfgegnertum und BFB nicht zusammen passen, da wir wissenschaftlich arbeiten und ein Grundverständnis von Wissenschaftlichkeit auch von unseren Teilnehmer*innen fordern. Solltest du also in irgendeiner Weise “querdenken”, bitten wir dich, von einer Anmeldung abzusehen.
Die Erfahrung hat außerdem gezeigt, dass es sehr sinnvoll war, bisher auf einen größtmöglichen Schutz zu achten. Wir haben immer Schwangere und Stillende in den Kursen und wir möchten unsere Präsenztage so sicher gestalten wie möglich.
Das sog. einfache Führungszeugnis ist ausreichend.
Es sollte zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate alt sein und kann in Kopie per E-Mail eingereicht werden.
Grundsätzlich natürlich gerne, ja. Wir nehmen Teilnehmer*innen aus allen Ländern an. Die Präsenztage der BFB-Ausbildung finden in Deutschland statt, aber natürlich darf man auch aus Österreich, der Schweiz und von überall sonst anreisen.
Die Gültigkeit des von uns vergebenen Zertifikats in seinem/ihrem Land ist von jeder*m Absolvent*in selbst zu klären.
Österreich hat eigene Regelungen zu Still-, Schlaf- und Beikostberatungen. Wir hatten eine Wiener Anwältin beauftragt, zu prüfen, ob BFBs in Österreich tätig sein können. Die Stellungnahme kann man in beigefügtem Dokument lesen. Ihr Ergebnis ist zwar positiv, aber wir können keine Garantie geben. Es liegt also an jeder*m Absolvent*in selbst, lokale Genehmigungen für ihre/seine Tätigkeit einzuholen.
Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit, unsere Ausbildungen als Weiterbildungsmöglichkeit im bestehenden beruflichen Kontext wahrzunehmen. Alle entsprechenden Informationen für Arbeitgeber*innen sind hier zusammengefasst:
Wir nehmen den Bildungsscheck NRW an, weitere Infos hier: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
