
DIE BFB AUSBILDUNG
Jetzt BFB bindungsorientierte/r FamilienbegleiterIn® werden


Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit unserer Ausbildung
Wenn du die passende Antwort zu deiner Frage in unseren FAQs nicht findest, dann kontaktiere uns gerne.
Häufig gestellte Fragen
Nein, ein bestimmter Grundberuf wird nicht vorausgesetzt. Es können Quereinsteiger*innen und Fachpersonen aus pädagogischen oder medizinischen Bereichen teilnehmen.
Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt ca. 10-15 h. Dies kann individuell stark variieren und wird am Anfang der Ausbildung womöglich etwas weniger, gegen Ende etwas mehr sein.
Grundsätzlich natürlich gerne, ja. Wir nehmen Teilnehmer*innen aus allen Ländern an. Die Präsenztage der BFB-Ausbildung finden in Deutschland statt, aber natürlich darf man auch aus Österreich, der Schweiz und von überall sonst anreisen.
Die Gültigkeit des von uns vergebenen Zertifikats in seinem/ihrem Land ist von jeder*m Absolvent*in selbst zu prüfen.
Österreich hat eigene Regelungen zu Still-, Schlaf- und Beikostberatungen. Wir hatten eine Wiener Anwältin beauftragt, zu prüfen, ob BFBs in Österreich tätig sein können. Die Stellungnahme kann man in beigefügtem Dokument lesen. Ihr Ergebnis ist zwar positiv, aber wir können keine Garantie geben. Es liegt also an jeder*m Absolvent*in selbst, lokale Genehmigungen für ihre/seine Tätigkeit einzuholen.
Ja, man kann mehrere Lehrgänge wählen. Im Falle einer Zusage teilen wir den Lehrgang dann entsprechend zu.
Pro Lehrgang werden 25-35 Teilnehmer*innen angenommen.
Die aktuellen Ausbildungskosten für die jeweiligen Kurse findest du hier.
Umsatzsteuer wird für die BFB Ausbildung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG nicht erhoben.
Die Ausbildungsgebühren umfassen: Die Ausbildungsunterlagen, das Startpaket (unter anderem mit einer Stillpuppe und einer Häkelbrust sowie den Skripten in gedruckter Form)), die kompletten Inhalte der Ausbildung (inklusive Zoom-Fachvorträge unserer Dozent*innen)), unser umfassendes Mentoringprogramm, die Prüfung (mündliche und schriftliche Prüfung) und Zertifizierung, das Abschlusspaket sowie die Verpflegung (während der Vortragszeiten) und die Seminarräume an den Präsenztagen (exklusive Anreise und Übernachtungskosten).
Ja. Wir arbeiten an einer noch flexibleren Lösung, aber derzeit gilt:
BFB: Der Gesamtbetrag kann in bis zu 5 Raten bezahlt werden, wodurch der/dem Teilnehmer*in keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die erste Rate muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden, sonst kann die Zusage zurückgezogen und der Platz neu vergeben werden. Bis 6 Wochen vor Beginn des vereinbarten Kurses muss das Kursentgelt vollständig bezahlt werden, sonst kann die Zusage zurückgezogen und der Platz neu vergeben werden.
Buchung von FSL und BFB gemeinsam: Der Gesamtbetrag kann in bis zu 5 Raten bezahlt werden, wodurch der/dem Teilnehmer*in keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die erste Rate muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden, sonst kann die Zusage zurückgezogen und die Plätze neu vergeben werden. Bis 6 Wochen vor Beginn des BFB Lehrgangs muss das Kursentgelt beider Kurse vollständig bezahlt werden, sonst kann die Zusage zurückgezogen und der Platz neu vergeben werden.
Auszug aus unseren AGB: Der/die Teilnehmerin kann bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn hat das BFB Institut Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, diese beträgt 5 % des vereinbarten Entgeltes. Bei einem Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn hat das BFB Institut Anspruch auf 15 % des vereinbarten Entgeltes. Dies gilt sowohl für BFB als auch für FSL.
Wir weisen darauf hin, dass man für den Fall einer unvorhergesehenen Nichtteilnahme vorsorglich eine Rücktrittsversicherung/Seminarversicherung abschließen kann, um seinen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.
Wir machen grundsätzlich immer alles möglich, was organisatorisch möglich ist. Wir finden immer Lösungen und haben ein offenes Ohr für die individuellen Beweggründe.
Sollte ein/e Teilnehmer*in am Präsenzwochenende nicht teilnehmen können, soll der Kurs gewechselt und die Präsenztage in einer anderen Stadt absolviert werden. Eine Onlineteilnahme ist technisch nicht vernünftig möglich. Wir veranstalten außerdem die Präsenztage gerade deswegen, um alle Teilnehmer*innen einmal persönlich getroffen zu haben und damit die Teilnehmer*innen die Möglichkeit haben, sich zu vernetzen.
Natürlich dürfen Babys und Kinder in den Pausen und zwischendurch jederzeit gefüttert/gestillt/getragen/betreut werden und mit einer Betreuungsperson in unseren Tagungshotels verweilen. Bei den Vorträgen und während der Unterrichtszeiten können die Kinder jedoch eher nicht im Raum sein (Ausnahmen mit kleinen Neugeborenen/Babys in der Trage etc. sind natürlich möglich). Wir werden genügend Pausen einplanen und flexibel reagieren. Die Erfahrung zeigt, dass das alles sehr entspannt und familienfreundlich abläuft.
Wir kennen die Lebenswirklichkeit von unseren Teilnehmer*innen, die häufig kleine Kinder haben und daher auch spontan ausfallen können. Wir zeichnen daher alle prüfungsrelevanten Vorträge auf, sodass man sie im Zweifel nachträglich ansehen kann. Für die Lernphase hat dies den Vorteil, dass die Vorträge beliebig oft angesehen werden dürfen.
Die schriftliche und mündliche Prüfung kann je ein mal wiederholt werden. Wir vereinbaren bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung ein persönliches Gespräch mit dem Prüfling, um zu evaluieren, woran es lag und wie wir weiter helfen können.
Sollte die mündliche und/oder schriftliche Prüfung 2 mal nicht bestanden werden, gilt die Ausbildung als endgültig nicht bestanden und kann (freiwillig) kostenpflichtig komplett wiederholt werden. Dies kam bei weniger als 0,5 % unserer Teilnehmerinnen vor.
Ja. Unsere Ausbildung enthält neben den Modulen zur Wissensvermittlung außerdem die Module Business und Mentoring. Zum Ende deiner Ausbildung bist du also umfassend ausgebildet und du kannst sofort in den Bereichen Stillen, Schlafen, und Beikost als Beraterin tätig werden.
Das hängt individuell von der genauen Ausgestaltung deiner Tätigkeit und der jeweiligen Einordnung durch dein zuständiges Finanzamt ab. Es gibt BFBs, die freiberuflich arbeiten oder aber ein Gewerbe eröffnen. Auch solche Themen werden im Rahmen des Business-Moduls in der Ausbildung näher erläutert. Letztlich macht es aber finanziell und im Hinblick auf den Aufwand / deine Tätigkeit keine großen relevanten Unterschiede, ob du im Anschluss gewerblich oder freiberuflich tätig bist.
a) Das Zertifikat ist ab dem Erwerbsdatum zunächst für ein Jahr gültig. Das Datum, an dem das Zertifikat seine Gültigkeit verliert, bildet das Ablaufdatum. Es gilt also: Erwerbsdatum + 1 Jahr = Ablaufdatum.
b) Pro Jahr wird außerdem ein „Mitgliedsbeitrag“ in Höhe von 120,00 € fällig, erstmals ein Jahr nach Erwerbsdatum des Zertifikats. Das erste Jahr ist also kostenlos.
c) Um die Gültigkeit des Zertifikats zu verlängern, müssen innerhalb eines Jahres vor Ablauf des Zertifikats geeignete Fortbildungen (auch online möglich) besucht und dieser Besuch gegenüber dem BFB Institut nachgewiesen werden. Dabei verlängert sich die Gültigkeit des Zertifikats um jeweils ein Jahr pro nachgewiesenen 6 Fortbildungspunkten. Pro Jahr können höchstens 6 Punkte gesammelt werden. Diese Punkte werden durch das BFB Institut für externe und interne Veranstaltungen vergeben und orientieren sich in der Regel ungefähr an der Stundenzahl, abhängig von den vermittelten Inhalten der Veranstaltung.
Des Weiteren muss der „Mitgliedsbeitrag“ (siehe Ziff. 2 b)) entrichtet werden, um die Gültigkeit des Zertifikats aufrecht zu erhalten.
d) Die Fachvorträge und Veranstaltungen, die auf der Webseite des BFB Instituts buchbar sind, werden überwiegend mit Fortbildungspunkten zur Zertifikatsverlängerung/Rezertifizierung anerkannt. Die genau Zahl an Fortbildungspunkten ist jeweils in der Fortbildungsbeschreibung ersichtlich.
e) Veranstaltungen anderer Organisationen können anerkannt werden, wenn
sie ein für das Stillen bzw. die Stillbegleitung, die Schlafberatung, die kindliche Entwicklung, die Beikostberatung oder für die selbständige Tätigkeit als Familienbegleiter*in relevantes Thema behandeln,
der/die Referent*in eine geeignete Qualifikation besitzt und wissenschaftlich arbeitet und
sie in keiner geschäftlichen oder sonstigen rechtlichen Verbindung mit Firmen stehen, die Muttermilchersatzprodukte, Flaschen und Sauger oder Milchpumpen herstellen oder vertreiben (s. WHO-Kodex und IBFAN-Finanzierungsgrundsätze).

