
DIE FSL AUSBILDUNG
Jetzt FSL Fachkraft für Stillen und Laktation® werden


Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit unserer Ausbildung
Wenn du die passende Antwort zu deiner Frage in unseren FAQs nicht findest, dann kontaktiere uns gerne.
Häufig gestellte Fragen
Ja, man muss BFB sein (oder werden) oder eine medizinische Grundausbildung im Sinne des IBLCE haben oder den Pfad 3 im Sinne des IBLCE belegen, siehe hier.
Wir schätzen den Zeitaufwand auf ca. 10 h pro Woche. Dies kann individuell stark variieren und wird am Anfang der Ausbildung womöglich etwas weniger, gegen Ende etwas mehr sein.
Grundsätzlich natürlich gerne, ja. Wir nehmen Teilnehmer*innen aus allen Ländern an.
Die Präsenztage der BFB-Ausbildung finden in Deutschland statt, aber natürlich darf man auch aus Österreich, der Schweiz und von überall sonst anreisen.
Die Gültigkeit des von uns vergebenen Zertifikats in seinem/ihrem Land ist von jeder*m Absolvent*in selbst zu klären.
Österreich hat eigene Regelungen zu Still-, Schlaf- und Beikostberatungen. Wir hatten eine Wiener Anwältin beauftragt, zu prüfen, ob BFBs in Österreich tätig sein können. Die Stellungnahme kann man in beigefügtem Dokument lesen. Ihr Ergebnis ist zwar positiv, aber wir können keine Garantie geben. Es liegt also an jeder*m Absolvent*in selbst, lokale Genehmigungen für ihre/seine Tätigkeit einzuholen.
Die aktuellen Kosten für die jeweiligen Kurse findest du hier.
Sollte die BFB-Ausbildung zusammen mit der FSL-Ausbildung gebucht werden, erhältst du eine Vergünstigung, die du ebenfalls hier nachlesen kannst.
Umsatzsteuer wird für die FSL- (und BFB-) Ausbildung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG nicht erhoben.
Die Ausbildungsgebühren umfassen: die Ausbildungsunterlagen, das Startpaket inklusive des umfangreichen Skripts in gedruckter Form, den Zugang zum E-Learning-Programm inklusive der Teilnahme an 7 Zwischenprüfungen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung, die kompletten Inhalte der Ausbildung (inklusive Zoom-Fachvorträge), die schriftliche Online-Abschlussprüfung, das Abschlusspaket inklusive Zertifikat.
FSL: Der Gesamtbetrag kann in bis zu 2 Raten bezahlt werden, wodurch der/dem Teilnehmer*in keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die erste Rate muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden, sonst kann die Zusage zurückgezogen und der Platz neu vergeben werden. Bis 6 Wochen vor Beginn des vereinbarten Kurses muss das Kursentgelt vollständig bezahlt werden, sonst kann die Zusage zurückgezogen und der Platz neu vergeben werden.
Buchung von FSL und BFB gemeinsam: Der Gesamtbetrag kann in bis zu 5 Raten bezahlt werden, wodurch der/dem Teilnehmer*in keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die erste Rate muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden, sonst kann die Zusage zurückgezogen und die Plätze neu vergeben werden. Bis 6 Wochen vor Beginn des BFB Lehrgangs muss das Kursentgelt beider Kurse vollständig bezahlt werden, sonst kann die Zusage zurückgezogen und der Platz neu vergeben werden.
Auszug aus unseren AGB: Der/die Teilnehmerin kann bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn hat das BFB Institut Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, diese beträgt 5 % des vereinbarten Entgeltes. Bei einem Rücktritt bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn hat das BFB Institut Anspruch auf 15% des vereinbarten Entgeltes. Dies gilt sowohl für BFB als auch für FSL.
Wir weisen darauf hin, dass man für den Fall einer unvorhergesehenen Nichtteilnahme vorsorglich eine Rücktrittsversicherung/Seminarversicherung abschließen kann, um seinen wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen.
Pro Lehrgang werden ca. 50 Teilnehmer*innen angenommen.
Wir kennen die Lebenswirklichkeit von unseren Teilnehmer*innen, die häufig kleine Kinder haben und daher auch spontan ausfallen können. Wir zeichnen daher natürlich alle prüfungsrelevanten Vorträge auf, sodass man sie im Zweifel nachträglich ansehen kann.
Schriftlich (mündlich gibt es nicht): Kann 2 mal wiederholt werden.
Sollte die schriftliche Prüfung 3 mal nicht bestanden werden, gilt die Ausbildung als endgültig nicht bestanden und kann (freiwillig) kostenpflichtig komplett wiederholt werden.
Das hängt individuell von der genauen Ausgestaltung deiner Tätigkeit und der jeweiligen Einordnung durch dein zuständiges Finanzamt ab. Es gibt BFBs, die freiberuflich arbeiten oder aber ein Gewerbe eröffnen. Auch solche Themen werden im Rahmen des Business-Moduls in der Ausbildung näher erläutert. Letztlich macht es aber finanziell und im Hinblick auf den Aufwand / deine Tätigkeit keine großen relevanten Unterschiede, ob du im Anschluss gewerblich oder freiberuflich tätig bist.
a) Das Zertifikat ist ab dem Termin der bestandenen Prüfung zunächst für fünf Jahre gültig. Das Datum, an dem das Zertifikat seine Gültigkeit verliert, bildet das Ablaufdatum. Es gilt also: Erwerbsdatum + 5 Jahre = Ablaufdatum.
b) Pro Jahr wird außerdem ein „Mitgliedsbeitrag“ in Höhe von 120,00 € fällig, erstmals ein Jahr nach Erwerbsdatum des Zertifikats. Für zertifizierte BFBs fällt kein weiterer Mitgliedsbeitrag als FSL an. Ist man also BFB und FSL, fallen die 120,00 € nur ein mal an.
c) Um die Gültigkeit des Zertifikats zu verlängern, müssen innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf des Zertifikats geeignete Fortbildungen (auch online möglich) besucht und dieser Besuch gegenüber dem BFB Institut nachgewiesen werden. Dabei verlängert sich die Gültigkeit des Zertifikats um jeweils fünf Jahre pro nachgewiesenen 50 Fortbildungspunkten (laktationsspezifisch). Diese Punkte werden durch das BFB Institut für externe und interne Veranstaltungen festgesetzt und orientieren sich in der Regel an der Stundenzahl (1 Stunde = 1 Punkt, ähnlich wie CERPS), abhängig von den vermittelten Inhalten der Veranstaltung. Des Weiteren muss der „Mitgliedsbeitrag“ (siehe Ziff. 2 b)) entrichtet werden, um die Gültigkeit des Zertifikats aufrecht zu erhalten.
d) Sollte eine der beiden Voraussetzungen zur Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats nicht erfüllt sein, erlischt die Gültigkeit des Zertifikats zum Ablaufdatum. Das BFB Institut macht die Absolvent*innen rechtzeitig auf fehlende Voraussetzungen aufmerksam und verschickt für den “Mitgliedsbeitrag” Rechnungen.
e) Die Fachvorträge und Veranstaltungen, die auf der Webseite des BFB Instituts buchbar sind, werden überwiegend mit Fortbildungspunkten zur Zertifikatsverlängerung/Rezertifizierung anerkannt. Die genau Zahl an Fortbildungspunkten ist jeweils in der Fortbildungsbeschreibung ersichtlich.
f) Veranstaltungen anderer Organisationen können anerkannt werden, wenn
sie ein für das Stillen bzw. die Stillbegleitung relevantes Thema behandeln,
der/die Referent*in eine geeignete Qualifikation besitzt und wissenschaftlich arbeitet und
sie in keiner geschäftlichen oder sonstigen rechtlichen Verbindung mit Firmen stehen, die Muttermilchersatzprodukte, Flaschen und Sauger oder Milchpumpen herstellen oder vertreiben (s. WHO-Kodex und IBFAN-Finanzierungsgrundsätze).

